Rechtsprechung
BVerwG, 14.07.1982 - 4 B 81.82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,5373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorgehensmöglichkeiten gegen einen noch keines der fraglichen Grundstücke unmittelbar betreffenden Planfeststellungsbeschluss - Inhaltliche Richtigkeit eines Urteils trotz bestehender Divergenz - Rechtswidriger Eingriff in subjektive Rechte durch die Festlegung einer ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.01.1982 - 8 B 81 A.1130
- BVerwG, 14.07.1982 - 4 B 81.82
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …
Auszug aus BVerwG, 14.07.1982 - 4 B 81.82
In dem von der Beschwerde selbst bezeichneten Urteil des beschließenden Senats vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - (Buchholz 407.4 § 16 FStrG Nr. 1 S. 1 [12]) ist näher dargelegt, ein potentiell Planbetroffener sei nicht darauf beschränkt, sich mit Einwendungen gegen den gerade "seinen" Streckenabschnitt betreffenden Planfeststellungsbeschluß zu wenden; er könne vielmehr mit der Begründung, die in einem früheren Abschnitt - rechtswidrig - geschaffenen Planungsbindungen müßten im weiteren Planungsverlauf zwangsläufig zu einer Verletzung seiner Rechte führen, zulässigerweise auch schon den insoweit maßgebenden früheren Planfeststellungsbeschluß anfechten. - BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung - …
Auszug aus BVerwG, 14.07.1982 - 4 B 81.82
Dennoch ist die Zulassung der Revision nicht wegen der Divergenz gerechtfertigt; denn die vom Berufungsgericht bestätigte Klagabweisung würde sich in einem Revisionsverfahren aus anderen als den von den Vorinstanzen für maßgebend gehaltenen Gründen als richtig erweisen (§ 144 Abs. 4 VwGO; zur entsprechenden Anwendbarkeit dieser Vorschrift im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vgl. z.B. Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG IV B 13.77 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 153) :.
- BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79
Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung - …
Dieser Eingrenzung des Anwendungsbereichs des § 17 Abs. 5 WaStrG steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein potentiell Planbetroffener seinerseits nicht darauf beschränkt ist, sich mit Einwendungen gegen das gerade "seinen" Streckenabschnitt betreffende Planfeststellungsverfahren zu wenden, wenn er geltend macht, die in einem früheren Abschnitt - als solche rechtswidrig - geschaffenen Planungsbindungen müßten im weiteren Planungsverlauf zwangsläufig zu einer Verletzung seiner Rechte führen (vgl. dazu Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - Buchholz 407.4 § 16 FStrG Nr. 1 S. 1 [12]; Beschluß vom 14. Juli 1982 - BVerwG 4 B 81.82 -).